Amnesty International ruft die Kandidierenden zur Landtagswahl in Bayern auf, sich menschenrechtlichen Anliegen im Wahlkampf und in der bayerischen Politik anzunehmen. Dazu haben Gruppen und Mitglieder in dem Bundesland Fragen und Forderungen an die Landtagskandidat*innen aus ihren jeweiligen Wahl- und Stimmkreisen gerichtet sowie Postkarten mit verschiedenen Amnesty-Forderungen in der Öffentlichkeit verbreitet.
Unsere Forderungen im Überblick:
- Präventivgewahrsam ist eine grundrechtsintensive Maßnahme. Da strafprozessuale Gewährleistungen wie die Unschuldsvermutung bei präventivem Gewahrsam nicht gelten, lehnt Amnesty International die Möglichkeit einer administrativen Inhaftierung grundsätzlich ab. Eine polizeiliche Ingewahrsamnahme muss also in engem Zusammenhang mit erkennbaren, strafrechtlichen Vorwürfen stehen.
- Wie in vielen Bundesländern schon eingeführt, fordern wir die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamt*innen auch in Bayern – sie dient der Aufklärung von widerrechtlicher Polizeigewalt, besserer Transparenz und stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.
- Wir fordern die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für die Aufarbeitung von Vorwürfen gegen Polizist*innen bei Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt oder Misshandlung.
- Die Polizei muss durch ihre Ausbildung und durch regelmäßige verpflichtende Fortbildungen zu Vielfaltskompetenz befähigt und für Diskriminierung sensibilisiert werden, um nicht selbst diskriminierend zu handeln und um Menschen zu ihren Rechten zu verhelfen.
- Wir fordern ein Verbot von profilbildenden und risikobewertenden Künstlicher- Intelligenz-Systemen in der Strafverfolgung und Strafjustiz und nehmen Stellung zu dem Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG, sog. Tasern).
- Ein Queerer Aktionsplan für Bayern muss formuliert und ausgestaltet werden, um Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ-Personen sichtbarer zu machen und konkrete Maßnahmen dagegen einzuleiten.